Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Geburtsvorbereitungskurs „Push Prep“

Stand: [01.10.2024]

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen den unter § 2 genannten Veranstalterinnen (nachfolgend „Veranstalterinnen“) und der Teilnehmerin über den Geburtsvorbereitungskurs „Push Prep“ (nachfolgend „Kurs“) geschlossen werden.

(2) Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Teilnehmerin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Veranstalterinnen und Kontakt

Veranstalterinnen und Kursleiterinnen sind:

Hebammen im Grindel Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Partnerschaftsregister: [PR-Nr. ergänzen], Amtsgericht Hamburg

Vertretungsberechtigte Partnerinnen:

Inés Carolina Maisch, Hebamme B.Sc.

Alexandra Lesmann, Hebamme


Rutschbahn 11 A

20146 Hamburg


Telefon: 0176 8305 5493

E-Mail: hallo@bound-hebammen.de

Website: www.bound-hebammen.de


Berufsbezeichnung: Hebamme (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Zuständige Aufsichtsbehörde: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg

Berufsrechtliche Regelungen: Hebammengesetz (HebG), Hamburgisches Hebammengesetz

Umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 14 UStG (Heilberufe)

Berufshaftpflichtversicherung: [Name und Anschrift der Versicherung, räumlicher Geltungsbereich]

§ 3 Leistungsbeschreibung

(1) Der Kurs „Push Prep“ ist ein Geburtsvorbereitungskurs unter Leitung einer staatlich anerkannten Hebamme. Inhalte, Umfang (Anzahl der Termine, Dauer pro Termin, Gesamtstundenzahl), Veranstaltungsort und Format (Präsenz / Online) ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung auf www.bound-hebammen.de zum Zeitpunkt der Buchung.

(2) Die Mindestteilnehmerinnenzahl pro Kurs beträgt 5 Personen (Frauen oder Paare). Die Höchstteilnehmerinnenzahl ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung.

(3) Der Kurs ersetzt keine individuelle medizinische Beratung, ärztliche Untersuchung oder Diagnose. Bei medizinischen Fragen oder Beschwerden ist die Teilnehmerin gehalten, ihre betreuende Hebamme oder Ärztin / ihren Arzt zu konsultieren.

(4) Die Veranstalterinnen behalten sich vor, geringfügige Änderungen an Inhalt, Ablauf oder Räumlichkeiten vorzunehmen, soweit diese der Teilnehmerin zumutbar sind und den Charakter des Kurses nicht wesentlich verändern. Welche der beiden Hebammen den konkreten Kurs leitet, kann je nach Termin variieren; ein Anspruch auf eine bestimmte Kursleiterin besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.

§ 4 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung zum Kurs erfolgt elektronisch über das Anmeldeformular auf www.bound-hebammen.de. Die Kursgebühr ist sofort im Rahmen des Buchungsvorgangs vollständig zu entrichten.

(2) Der Vertrag wird mit Eingang der vollständigen Kursgebühr und Zugang der Buchungsbestätigung in Textform wirksam.

(3) Voraussetzung für die Teilnahme ist die Volljährigkeit der Teilnehmerin sowie eine bestehende Schwangerschaft.

§ 5 Kursgebühren und Zahlung

(1) Die Kursgebühr ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung auf www.bound-hebammen.de angegebenen Preisinformation. Leistungen der Hebammen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit.

(2) Die Zahlung erfolgt unmittelbar im Rahmen der Online-Buchung über die jeweils angebotenen Zahlungsmittel.

(3) Sofern eine Begleitperson am Kurs teilnimmt, fällt ein Partnerbeitrag in Höhe von 240,00 € an. Dieser ist ebenfalls bei Buchung in voller Höhe zu entrichten.

(4) „Push Prep“ ist ein Selbstzahlerkurs. Eine Direktabrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse nach § 24c SGB V erfolgt nicht. Privat versicherte Teilnehmerinnen können nach Zahlung versuchen, die Rechnung bei ihrer Krankenversicherung einzureichen; ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht und ist eigenverantwortlich zu klären.

§ 6 Warteliste

(1) Ist ein Kurs ausgebucht, kann sich die Interessentin auf eine Warteliste setzen lassen. Sie erhält hierüber eine Bestätigung per E-Mail.

(2) Wird ein Kursplatz frei, werden Interessentinnen in der Reihenfolge ihres Eingangs auf der Warteliste benachrichtigt. Die Aufnahme in den Kurs erfolgt erst mit verbindlicher Buchung und Zahlung der Kursgebühr nach §§ 4 und 5 dieser AGB.

(3) Ein Anspruch auf einen Platz aus der Warteliste besteht nicht.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucherinnen

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hebammen im Grindel Partnerschaftsgesellschaft (PartG), Rutschbahn 11 A, 20146 Hamburg, E-Mail: hallo@bound-hebammen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— An: Hebammen im Grindel Partnerschaftsgesellschaft (PartG), Rutschbahn 11 A, 20146 Hamburg, E-Mail: hallo@bound-hebammen.de

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Kursbuchung „Push Prep“

— Bestellt am / erhalten am

— Name der Verbraucherin

— Anschrift der Verbraucherin

— Unterschrift der Verbraucherin (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

§ 8 Rücktritt nach Ablauf der Widerrufsfrist (Stornobedingungen)

(1) Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist gemäß § 7 dieser AGB gelten verbindlich folgende Stornogebühren:

a) bei Rücktritt bis 4 Wochen (28 Tage) vor dem ersten Kurstermin: 100 % der Kursgebühr werden erstattet abzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 30,00 €.

b) bei Rücktritt zwischen 4 Wochen und 2 Wochen (14 Tage) vor dem ersten Kurstermin: 50 % der Kursgebühr werden fällig.

c) bei Rücktritt weniger als 2 Wochen (14 Tage) vor dem ersten Kurstermin, bei Nichterscheinen oder bei Abbruch des Kurses durch die Teilnehmerin: 100 % der Kursgebühr werden fällig. Eine Erstattung erfolgt nicht.

(2) Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung in Textform (E-Mail an hallo@bound-hebammen.de genügt) bei den Veranstalterinnen.

(3) Der Teilnehmerin bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass den Veranstalterinnen im Einzelfall kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.

(4) Ersatzteilnehmerin: Die Teilnehmerin ist berechtigt, eine Ersatzteilnehmerin zu benennen, die in den Vertrag eintritt. Dies ist den Veranstalterinnen mindestens 48 Stunden vor Kursbeginn in Textform mitzuteilen. Die Veranstalterinnen können die Ersatzteilnehmerin aus wichtigem Grund ablehnen. Im Fall einer wirksamen Ersatzteilnehmerin fallen keine Stornogebühren an.

(5) Krankheitsfall / vorzeitige Geburt / medizinische Indikation: Wird die Teilnahme durch eine ärztlich attestierte Schwangerschaftskomplikation, durch eine vorzeitige Geburt oder durch eine andere medizinisch zwingende Indikation unmöglich, können die Veranstalterinnen im Einzelfall und nach freiem Ermessen einen Wechsel in einen späteren Kurs oder eine anteilige Gutschrift gewähren. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Maßgeblich ist die Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests.

(6) Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Reiserücktritts- bzw. Veranstaltungsrücktrittsversicherung abzuschließen.

§ 9 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach §§ 626, 627 BGB bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt jedoch nur dann vor, wenn er in der Person der jeweils anderen Vertragspartei begründet ist.

§ 10 Absage oder Verschiebung durch die Veranstalterinnen

(1) Die Veranstalterinnen sind berechtigt, einen Kurs aus wichtigem Grund abzusagen oder zeitlich zu verschieben, insbesondere bei:

— Erkrankung der Kursleitung,

— vorzeitiger Geburt einer der Veranstalterinnen,

— Nichterreichen der Mindestteilnehmerinnenzahl (§ 3 Abs. 2),

— höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen.

Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerinnenzahl erfolgt die Absage spätestens 7 Tage vor dem ersten Kurstermin. Den Veranstalterinnen ist es in diesem Fall vorbehalten, der Teilnehmerin einen Ersatzkurs aus dem aktuellen Kursangebot anzubieten.

(2) Im Fall einer endgültigen Absage durch die Veranstalterinnen wird die bereits gezahlte Kursgebühr vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerin sind ausgeschlossen, soweit § 13 dieser AGB nichts anderes bestimmt.

(3) Im Fall einer Verschiebung wird der Teilnehmerin ein gleichwertiger Ersatztermin angeboten. Nimmt die Teilnehmerin diesen nicht wahr und ist eine Teilnahme an einem anderen Termin nicht möglich, wird die Kursgebühr anteilig (für noch nicht erbrachte Termine) erstattet.

§ 11 Versäumte Termine

(1) Versäumt die Teilnehmerin einen oder mehrere Kurstermine, besteht kein Anspruch auf Nachholung, anteilige Rückerstattung oder Minderung der Kursgebühr.

(2) Die Veranstalterinnen können im Einzelfall und nach Verfügbarkeit den Wechsel in einen Parallelkurs anbieten; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

§ 12 Pflichten und Mitwirkung der Teilnehmerin

(1) Die Teilnehmerin verpflichtet sich, an den Kursterminen pünktlich teilzunehmen, sich respektvoll gegenüber Kursleitung und Mitteilnehmerinnen zu verhalten und die Hausordnung der Kursräume zu beachten.

(2) Die Teilnehmerin ist verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen oder Schwangerschaftskomplikationen, die für die Teilnahme relevant sein können, den Veranstalterinnen vor Kursbeginn mitzuteilen.

(3) Bei Symptomen einer ansteckenden Erkrankung ist die Teilnehmerin verpflichtet, dem Kurs fernzubleiben und die Veranstalterinnen zu informieren. Versäumte Termine begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung (§ 11).

(4) Die Veranstalterinnen sind berechtigt, Teilnehmerinnen, die den Kursbetrieb erheblich stören, aus wichtigem Grund vom weiteren Kurs auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht in diesem Fall nicht.

§ 13 Haftung

(1) Die Veranstalterinnen haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterinnen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haften die Veranstalterinnen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung der Veranstalterinnen ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.

(5) Die Teilnehmerin nimmt auf eigene Verantwortung am Kurs teil. Insbesondere bei körperlichen Übungen entscheidet sie selbst eigenverantwortlich, welche Übungen sie ausführt. Die Veranstalterinnen empfehlen, im Zweifel ärztliche Rücksprache zu halten.

(6) Für mitgebrachte Wertgegenstände und Garderobe wird keine Haftung übernommen.

§ 14 Urheberrecht / Nutzung von Kursunterlagen

(1) Alle im Rahmen des Kurses überlassenen Unterlagen (Skripte, Handouts, Videos, Audios, Arbeitsblätter) sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmerin bestimmt.

(2) Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, öffentliche Wiedergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung — insbesondere die Verbreitung über soziale Medien — ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Veranstalterinnen untersagt.

§ 15 Bild- und Tonaufnahmen

(1) Bild-, Video- und Tonaufnahmen während des Kurses sind ohne ausdrückliche Einwilligung der Kursleitung und aller anwesenden Teilnehmerinnen untersagt.

(2) Bei Online-Kursen ist die Aufzeichnung des Kurses (Bildschirm, Audio, Video) durch die Teilnehmerin ebenfalls untersagt.

§ 16 Datenschutz

(1) Die Veranstalterinnen verarbeiten personenbezogene Daten der Teilnehmerin ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Einzelheiten zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.bound-hebammen.de/datenschutz.

§ 17 Außergerichtliche Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, abrufbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

(2) Die Veranstalterinnen sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Hamburg.

(2) Soweit die Teilnehmerin Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hamburg.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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